Dr.-Ing. Yasuaki SAIGUSA

Spezialist für technischen Transfer zwischen Deutschland und Japan

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Berechnungsbasis des Honorars für technische Dienste

Die Berechnung des Honorars erfolgt grundsätzlich auf Basis der Honorar-Sätze in der Tabelle, die marktüblich in Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit angewandt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers können auch davon abweichende Berechnungsmodi vereinbart werden.

Normale Honorarsätze

In der nachstehenden Tabelle sind geltende Honorarsätze für normale Auftragsvolumen angegeben. Bei größeren Auftragsvolumen können auch niedrigere Honorarsätze vereinbart werden.

Art der Tätigkeit

Honorar-Satz in EUR

Anmerkung

1. Dolmetscher-

    Dienst

    (Deutsch-

    Japanisch)

 

1.1 Ganztäglich:

     500,00 / Tag

max. 8,0 Stunden i. d. R.

Einzelheiten nach vorheriger Vereinbarung

1.2 Halbtäglich:

     300,00 / Halbtag

max. 4,0 Stunden i. d. R.

Einzelheiten nach vorheriger Vereinbarung

 

 

2. Übersetzung

           von

    Dokumenten1)

2.1 Japanisches Dokument

      ins Deutsche:

      3,00 / Zeile, die auch

      nicht voll ist

 

Durchschnittlich 72

Anschläge/Zeile

2.2 Deutsches Dokument

      ins Japanische:

      5,00 / Zeile, die auch

      nicht voll ist

 

Durchschnittlich 40

japanische Zeichen/Zeile

3. Internet-

    Dienst und

    sonstige2)

    Tätigkeiten

 

      70,00 / Stunde

Honorar wird nach dem

effektiven Zeitaufwand3)

berechnet

1) Bei der Übersetzung von in Grafiken/Tabellen eingebetteten Wörtern

    wird das Honorar grundsätzlich nach dem Zeitaufwand berechnet.

2) Für eine ausschließlich beratende Tätigkeit gilt - ausnahmsweise - ein davon

    abweichender Stundensatz.

3) Der Zeitaufwand wird viertelstündlich berechnet.

 

Letzte Aktualisierung: 10.07.2008  zurück HomePage weiter